20.02.2006 jungeWelt: »Gebühren sind eine versteckte Steuer«

Für die Rückmeldung an die Berliner Unis sind 50 Euro zuviel, befand das Oberverwaltungsgericht. Der reine Verwaltungsakt kostet nur ein Fünftel. Ein Interview mit Mathias Hofmann

* Mathias Hofmann studiert Energietechnik und ist Mitarbeiter des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Technischen Universität Berlin

F: Nach einer Entscheidung vom Mittwoch hält das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin die seit 1996 erhobenen sogenannten Rückmeldegebühren in Höhe von 50 Euro an Berliner Hochschulen für verfassungswidrig. Haben Sie das erwartet?

Selbstverständlich! Seit zehn Jahren ist diese Entscheidung überfällig. Die Freude über die Eindeutigkeit des Urteils ist außerordentlich groß. Das Gericht kommt zu der Erkenntnis, daß die Gebühr in einem groben Mißverhältnis zu dem Zweck der Kostendeckung steht. Die Bearbeitung einer Rückmeldung bei den Hochschulen verursacht nur einen durchschnittlichen Verwaltungsaufwand von 11,42 Euro. Mit 50 Euro beträgt die Gebühr damit fast das Fünffache. Ein endgültiges Urteil kann jedoch nur vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) getroffen werden.

F: Das Gericht leitet die Klagen zweier Studierender nun an das Bundesverfassungsgericht weiter. Mit welchem Urteil aus Karlsruhe rechnen Sie?

Die zentrale Frage hat das OVG ja vorgegeben: Steht die Höhe der Gebühr im groben Mißverhältnis zu den tatsächlichen Kosten? Hier erwarte ich eine klare Bestätigung aus Karlsruhe, daß die Gebührenerhebung eine versteckte Steuer ist. Das bereits existierende Urteil aus Karlsruhe für das Land Baden-Württemberg muß dabei in die Entscheidung einfließen.

F: Wurde das zuviel gezahlte Geld in Baden-Württemberg zurückerstattet?

Natürlich nicht freiwillig! Wer sein Geld zurück haben wollte, mußte sich schon die Mühe machen, es schriftlich einzufordern.

F: In Berlin geht es um mehr als 100 Millionen Euro, weil dort die Gebührenerhebung auch nach Einreichung der Klagen nicht ausgesetzt wurde. Wie stehen hier die Chancen, das zu Unrecht gezahlte Geld zurückzuerhalten?

Nach Auffassung des AStA geht es hier um die Zahlungen vom Wintersemester 1996/97 bis zum Sommersemester 2005. Nach der Entscheidung des BVerfG sollten sich die Studierenden schriftlich an ihre Hochschule wenden und mit Hinweis auf das bevorstehende Urteil die Gelder einfordern.

F: In dem seit 2005 geltenden Berliner Hochschulgesetz ist nicht mehr von Rückmelde-, sondern Verwaltungsgebühren die Rede. Ist der Berliner Senat damit auf der sicheren Seite?

Es geht nicht um die Wahl eines neuen Begriffes - Verwaltungsgebühr -, sondern um die Verbindung dieses Begriffes mit konkreten Aufgaben. Durch die Aufnahme von u. a. Prüfungsverwaltung und Betreuung von Austauschprogrammen in den Kostenkatalog wird nachträglich versucht, die bestehende Gebührenhöhe doch noch zu rechtfertigen.

F: Nach Meinung des Berliner Wissenschaftssenators Thomas Flierl (Linkspartei.PDS) wird den Hochschulen durch das Urteil kein Schaden entstehen. Glauben Sie daran?

Ich gehe davon aus, daß Flierl sich im Senat durchsetzt und daß das Land Berlin seinen Verpflichtungen gegenüber den Hochschulen nachkommt. Die vertraglichen Regelungen sind eindeutig. Das Land hat zugesichert, daß Rückzahlungsverpflichtungen der Hochschulen aufgrund letztinstanzlicher gerichtlicher Entscheidungen vom Land Berlin selbst ausgeglichen werden.

F: Droht mit dem Urteil nicht auch ein weiterer »Sachzwang«, der die Einführung von Studiengebühren in Berlin beschleunigen könnte?

Politische Entscheidungen, die auf Sachzwängen beruhen, sind nicht tragbar. Einer inhaltlichen Debatte über Sinn, Unsinn und Folgen von Studiengebühren werden auch wir uns nicht entziehen können. Jedoch möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß Deutschland einen völkerrechtlich bindenden Menschenrechtspakt unterzeichnet hat, in dem es heißt: »Die Vertragsstaaten erkennen an, daß (...) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß.« Dazu sei gesagt, daß es damals noch Hörergeld gab. Die angestrebte Unentgeltlichkeit ist nun erreicht. Diese Errungenschaft werden wir erhalten!

Interview: Ralf Wurzbacher

Link zum Artikel: http://www.jungewelt.de/2006/02-20/005.php