1970, Studiengebühren fallen

In einer ersten gemeinsamen Aktion von Uni- und Fachhochschul-Asten werden die Hamburger Studierenden im April aufgefordert, keine Studiengebühren mehr zu zahlen. Für die Uni sind es 150,- DM pro Semester. Der AStA sieht in den Studiengebühren einen abzulehnenden Selektionsmechanismus im Bildungsbereich. Mit den Studiengebühren wurden in früheren Zeiten die Universitäten finanziert. 1970 macht der studentische Beitrag nur einen geringen Anteil am Etat der Universität aus. In Hamburg folgen dem Boykottaufruf rd. 6.000 Studierende.
Auch in anderen Bundesländern wird zum Gebührenstreik aufgerufen: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verzichten daraufhin bereits für das laufende Semester auf die Erhebung von Studiengebühren. Am 16. April beschließt die Konferenz der Ministerpräsidenten auf Antrag Hamburgs, daß ab dem Wintersemester 70/71 keine Studiengebühren mehr von den Universitäten erhoben werden.
Der Gebührenstreik wird in Hamburg aufrechterhalten, weil die Studiengebühren sofort abgeschafft werden sollen. Die Zahlungen der Beiträge für die Krankenkasse von 75,- DM, für das Studentenwerk von 10,90 DM und den AStA von 9,- DM sollen selbstverständlich weiter gezahlt werden.
Präsident Fischer-Appelt erklärt anfangs, keine Zwangsmaßnahmen folgen zu lassen, modifiziert seine Ausführungen jedoch schon bald in Drohungen. Letztlich wird zwischen Universität und AStA die Vereinbarung getroffen, daß der AStA den Verweigerern Formulare aushändigen soll, die von der Universitätskasse als Befreiung von der Studiengebühr akzeptiert werden.

(Seite 171, aus "Der Forschung? Der Lehre? Der Bildung? Wissen ist Macht! 75 Jahre Hamburger Universität", Studentische Gegenfestschrift zum Universitätsjubiläum 1994, Hrsg: Stefan Michler, Jakob Michelsen. i.A. des AStA Uni Hamburg)