- Studentische Vollversammlung: Studiengebühren sind inakzeptabel (15.06.2006)
- Akademischer Senat: Beschluß gegen Studiengebühren (19.01.2006)
- 18.12.2003 bis 24.06.2004 Akademischer Senat: Beschlüsse zu Studiengebühren
- Studentische Lebenswelt 2003
- Uni-Personalversammlung: Ablehnung von Studiengebühren (11.05.2005)
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Europäische Sozialcharta
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
- Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)
- 1970, Studiengebühren fallen
- Studentische Vollversammlung (16.11.2006): Boykottbeschluß
- ver.di bleibt beim Nein gegen Studiengebühren (29.11.2005)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Eingetragen von jochen.rasch. | Mo, 2006-07-17 11:25
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. [...]
I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. [...]
Artikel 5
[...] (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. [...]
Der Gesamttext des Grundgesetzes ist auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
